STRASSENKICKER.CAMP - Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

STRASSENKICKER.CAMP

(mit dem Erwerb des Tickets stimmt der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen des Veranstalters zu)

1. Veranstalter und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle über die Websites https://strassenkickerbase.ticket.io/ geschlossenen Verträge zwischen der Poldi Base GmbH & Co. KG (nachfolgend: STRASSENKICKER.BASE), vertreten durch Lukas Podolski - Lukas Podolski Verwaltungs-GmbH, Schanzenstr. 6-20, Gebäude 1.21, 51063 Köln, Registergericht: Amtsgericht Köln, HRA: 33467 als Veranstalter und den Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmers des Camps als dessen gesetzlichen Vertreter (nachfolgend: Erziehungsberechtigten).

2. Allgemeines, Geltungsbereich

Alle zwischen der STRASSENKICKER.BASE und den Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit den angebotenen Camps getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Teilnahmebedingungen sowie den Informationen auf der Website. Die Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen.

Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen der STRASSENKICKER.BASE und den Erziehungsberechtigten. Änderungen, die im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen der Erziehungsberechtigten werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die STRASSENKICKER.BASE der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Erziehungsberechtigten gegenüber der STRASSENKICKER.BASE oder einem Dritten abzugeben haben (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Erklärungen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Veranstalter sind an die STRASSENKICKER.BASE zu richten.

3. Anmeldung des Teilnehmers, Vertragsschluss

Die Präsentation und Bewerbung der Camps auf der Website http://www.strassenkicker-camp.de stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Erwerb des Tickets und der vorausgegangenen Bestätigung der Teilnahmebedingungen zustande. Sollte das Camp bereits ausgebucht sein, stehen keine Tickets mehr im Buchungstool zur Verfügung.

4. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen der STRASSENKICKER.BASE richten sich nach dem gebuchten Leistungspaket in der jeweiligen Woche.

Die Leistungspakete sind auf den Websites http://www.strassenkicker-camp.de und https://strassenkickerbase.

ticket.io/ abrufbar.

5. Teilnahmegebühr, Bezahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket und wird ausschließlich über das Buchungstool auf https://strassenkickerbase.ticket.io/ abgewickelt.

6. Rücktrittsrecht der Erziehungsberechtigten, Nichterscheinen beim Camp

Die Erziehungsberechtigten können vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Camps jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht der STRASSENKICKER.BASE, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die von ihr bzw. von in das Leistungsverhältnis einbezogener Dritter getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu.

Der der STRASSENKICKER.BASE - gemäß vorstehendem Absatz - zustehende Entschädigungsanspruch wird dabei grundsätzlich als zeitlich gestaffelte Pauschale geltend gemacht. Dabei wird im Rahmen der unterschiedlichen Stornostufen die Nähe des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in ein prozentuales Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten Teilnahmegebühr gestellt und gewöhnlich ersparte Aufwendungen ebenso berücksichtigt wie die üblicherweise mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.

Entsprechend beträgt die Rücktrittsentschädigung

bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35%

bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%

danach 100% der vereinbarten Teilnahmegebühr

Dabei ist hinsichtlich des Zeitpunktes der Rücktrittserkl.rung auf den Zugang derselben bei der STRASSENKICKER.BASE abzustellen. Den Erziehungsberechtigten steht der Nachweis frei, dass der STRASSENKICKER.BASE überhaupt kein oder aber ein geringerer Schaden als die von ihr geforderte Pauschale entstanden ist. Die STRASSENKICKER.BASE behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung von den Erziehungsberechtigten zu fordern. In diesem Fall ist die STRASSENKICKER.BASE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Rücktritts vom Camp bzw. bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird die Teilnahmegebühr bei Vorlage eines entsprechenden Attests in voller Höhe (bei Zugang vor Veranstaltungsbeginn) oder anteilig (ab Abbruch) erstattet. Im Fall des unentschuldigten Nichterscheinens des Teilnehmers zu Beginn des Camp wird die Teilnahmegebühr weder in voller Höhe noch anteilig erstattet.

7. Rücktrittsrecht des Veranstalters

Die STRASSENKICKER.BASE ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl je Camp von 30 Teilnehmern nicht erreicht wird oder eine Durchführung gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung nicht gestattet ist. Tritt die STRASSENKICKER.BASE vom Vertrag zurück, hat die STRASSENKICKER.

BASE den Erziehungsberechtigten den Rücktritt spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mitzuteilen und eine ggf. bereits entrichtete Teilnehmergebühr unverzüglich zurückzuerstatten.

8. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Camp erfolgen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Camp abzuholen. In diesem Fall behält die STRASSENKICKER.BASE den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr, muss sich jedoch den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die die STRASSENKICKER.BASE aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch genommenen Leistung, erlangt. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilen sie der STRASSENKICKER.BASE vor Beginn des Camps die Notwendigkeit und Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Sie erklären weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Camps über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Camps auftauchen, erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern und dem Betreuungspersonal versorgt wird. Wird ein Teilnehmer während des Camps krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten die STRASSENKICKER.BASE bzw. die Trainer und das Betreuungspersonal alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der STRASSENKICKER.BASE durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich die Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

9. Datenerhebung und -verwertung

Die bei der Anmeldung von den Erziehungsberechtigten angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Camps verarbeitet. Diese Daten sind für die Durchführung des Camps essentiell. Mit der Anmeldung willigen die Erziehungsberechtigten in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein. Die Erziehungsberechtigten willigen zudem wideruflich ein, dass die die STRASSENKICKER.BASE die von dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme für zukünftige Projekte speichern und nutzen darf. Die Erziehungsberechtigten können vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail an info@ strassenkickerbase.de oder info@strassenkicker-camp.de widersprechen. In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht werden. Darüber hinaus erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden und in begründeten Fällen an die anderen Teilnehmer übermittelt werden dürfen.

10. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass die STRASSENKICKER.BASE sowie Lukas Podolski oder von ihnen beauftragte Foto- oder Videodienstleister die im Rahmen des Camps vom Teilnehmer erstellten Fotografien und Filmaufnahmen kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen dürfen, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Pressveröffentlichungen u. ä. verwenden dürfen. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung.

11. Teilnahme auf eigenes Risiko

Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, mit den beim Fußball typischerweise einhergehenden Verletzungsgefahren. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko am Camp teil.

12. Haftung

Die STRASSENKICKER.BASE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von der STRASSENKICKER.BASE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der STRASSENKICKER.BASE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die STRASSENKICKER.BASE haftet nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der STRASSENKICKER.BASE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, dass es sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, handelt. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers resultieren, haftet die STRASSENKICKER.BASE nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

13. Versicherung

Die STRASSENKICKER.BASE versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit dem Camp verbundenen Risiken.

14. Änderung oder Absage der Veranstaltung, Schadensersatz

Die STRASSENKICKER.BASE ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder auf Grund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen des Camps vorzunehmen oder das Camp abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung von der STRASSENKICKER.BASE gegenüber dem Teilnehmer. Die STRASSENKICKER.BASE wird den Teilnehmer unverzüglich über die Änderung oder Absage des Camps informieren und ihm unverzüglich eine ggfls. bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstatten.

15. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der STRASSENKICKER.BASE in Köln. Für die Teilnahmebedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der STRASSENKICKER. BASE und den Erziehungsberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Sonstige Bestimmungen

Die Erziehungsberechtigten können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der STRASSENKICKER.BASE auf Dritte übertragen.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder die Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck der Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.